Auch für dieses Areal gibt es natürlich eine Parkordnung, die bisher irgendwo vor sich hin schlummerte, denn gesehen habe ich sie nirgendwo und gleich gar nicht im oder am Park. Nach Anfragen möchte ich diese nun niemanden vorenthalten. Nach meinen Informationen wird sie bald für jeden öffentlich sichtbar sein...
Damit alle Gäste diesen Park als angenehm erfahren können, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten.
Der Park ist außer bei Sonderveranstaltungen täglich von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten werden die Eingangstore verschlossen und der Aufenthalt im Park untersagt. Ausgenommen davon sind die Benutzung des öffentlichen Rad- und Fußweges auf dem Pleißendamm sowie der Aufenthalt bei Sonderveranstaltungen.
Der Eintritt ist Gebührenfrei.
Die Benutzung des AGRA - Parks erfolgt auf eigene Gefahr. Regelmäßige Reinigung, ausreichende Beleuchtung und Winterdienst auf allen Wegen können nicht gewährleistet werden.
Das Befahren der Parkhauptwege mit Kfz ist nur Inhabern einer von der Stadtverwaltung Markkleeberg ausgestellten Sondergenehmigung erlaubt. Nutzen Sie bitte den kostenfreien Parkplatz neben dem Haupteingang.
Fahrräder und Inlineskaten u.ä. sind nur auf den Parkhauptwegen - sowie dem ausgewiesenen Radweg - soweit straßenverkehrlich zugelassenen – mit Rücksichtnahme auf die anderen Benutzer des Parks gestattet.
Hunde sind im Park – außer auf speziell ausgewiesenen Hundewiesen – an der Leine zu führen. Die Notdurft der Hunde ist durch den Hundebesitzer in geeigneter Form zu entsorgen. Nutzen Sie dazu bitte die speziell aufgestellten Abfallbehälter.
Auf gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen und Spielen – soweit es andere Parkbesucher nicht belästigt – gestattet. Beachten Sie bitte die speziellen Hinweisschilder.
Bitte betreten Sie keine Blumenbeete und Rabatten. Nutzen Sie für Ihre Abfälle die aufgestellten Abfallbehälter. Eine öffentliche Toilette befindet sich in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges.
Bitte helfen Sie mit, dass diese Regeln eingehalten werden und beachten Sie die Hinweise des Aufsichtspersonals. Beschädigungen oder Verunreinigungen werden dem Verursacher von der Stadt Markkleeberg in Rechnung gestellt. Über die allgemein übliche Parknutzung hinausgehende Nutzungen bedürfen der Zustimmung durch die Stadt Markkleeberg.
Beachten Sie im übrigen bitte auch die Bestimmungen der Satzung über die Benutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagensatzung) vom 14.06.1995 in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Danach können Verstöße gegen diese Parkordnung mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Der Oberbürgermeister
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