Bundesfreiwilligendienst + Arbeitslosengeld 2
(Freibetrag bzw Taschengeld als Bufdi)

Der Bundesfreiwilligendienst (kurz: BFD oder Bufdi) ermöglicht es Schulabgängern, angehenden Studenten, Flüchtlingen, Migranten und Rentnern ihr soziales Engagement zu zeigen. Anderen zu helfen ist für viele Teenager noch nicht out. Außerdem wird die Tätigkeit als Bufdi genutzt, um Selbstvertrauen aufzubauen und sich selbst zu finden bevor letztendlich die Berufsausbildung oder das Studium beginnt.

(Anmerkung: Leider fehlt bei uns in Deutschland eine allgemeine SOZIALE Dienstpflicht für Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr in dem sich ausnahmslos Jede/r ohne Ausreden für ein Vollzeitjahr dem Allgemeinwohl verschreibt. Hierdurch wäre es ein Leichtes Kindergärten, Schulen (Bildung) und das Erst-Studium kostenlos für die gesamte Gesellschaft zu gewährleisten. Bis zu 1 Million junger Menschen jährlich würden reichen, um den Grundbedarf an obiger sozialer Angebote abzusichern).

Arbeitslosengeld-2-Empfänger dürfen eine Stelle als Bufdi (im Bundesfreiwilligendienst) ausüben. Dazu zählen "Posten" in Kindergärten, Schulen, Friedhöfen, Sportvereinen, Bahnsteigdienst am Leipziger Hauptbahnhof beim DRK (Deutsches Rotes Kreuz) und der Bahnhofsmission Leipzig (Träger Caritas), Arbeiter Samariter Bund (ASB), Freiwilligenagenturen, Hochschulen, Universitäten, Hospiz, Heilsarmee, Alten- & Krankenpflege in Krankenhäusern, Jugendclubs usw. Das sind nur Beispiele und erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Tätigkeiten sind unter anderem Hausmeister, Gartenbau, Krankenpflege, Kinder-Betreuung, Möbeldienst, Tafel für Bedürftige, Bahnsteigdienste, Kleiderkammer, Sport, Integration von Ausländern, Tiere, Kultur, Theater, Museen, Musik, Tanz und und und...

Mögliche Einsatzstellen sind für jedermann/frau frei zugänglich auf dem Portal vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
BAFzA, Sibille-Hartmann-Straße 2-8
50964 Köln ---> Bundesfreiwilligendienst

Die Bufdis haben neben dem Regelsatz einen Freibetrag von monatlich 200 € (Zweihundert Euro). Das bedeutet für den Hartz 4 Empfänger im Bundesfreiwilligendienst circa 100 "Arbeitsstunden" pro Monat. Natürlich muss man seine Dienstzeit beim zuständigen Amt vor Arbeitsaufnahme melden. Die Beträge darüber werden nähmlich oder nämlich verrechnet. Das ist dähmlich oder dämlich. (*liest das hier überhaupt jemand?*)

Die Dienstzeit beträgt im Normalfall 12 Monate. In Einzelfällen können diese auf bis zu 2 Jahre verlängert werden. In dieser Zeit fällt man verwaltungstechnisch aus dem Jobcenter heraus und wird nicht vermittelt/betreut. Was ja Bufdis nicht brauchen, weil sie 5 Tage die Woche eingebunden sind und einen Dienstplan haben. Neben den Leistungen durch das Jobcenter Arbeitslosengeld (Hartz IV) erhalten Bufdis eine Aufwandsentschädigung.

Nochmal zum mitmeißeln: Für jeden Bufdi im Hartz4-Bezug gilt seit 1. Januar 2015 ein Taschengeld von 200 € pro Monat als anrechnungsfrei!
Siehe Alg 2 Verordnung festgeschrieben durch das Bundesarbeitsministerium ---> Als Hartz IV Bezieher Bundesfreiwilligendienst?!

 

Regelsätze 2019 und Kosten der Unterkunft
(kurz: KdU) im Jahr 2020

Ab 2019/2020 gelten neue Regelsätze und Kosten der Unterkunft (kurz: KdU). Während die Regelsätze bundesweit einheitlich sind, schwanken die Wohnkosten in den Landkreisen + Städten. Und davon gibt es bei uns in Germany Tausende (Gemeinden). Meine Beispiele sind hier die Messestadt Leipzig und die große Kreisstadt Markkleeberg (beide in Sachsen).

Die angemessenen Wohnkosten setzen sich immer aus Kaltmiete, Heizkosten und Betriebskosten zusammen. Diese werden vom örtlichen Träger übernommen, die Arbeitslosengeld-2-Empfänger bereuen, eh, betreuen (*Spaß muss sein). Meist sind das die so genannten Jobcenter. Betroffene müssen im Vorfeld(!) ihren Anspruch prüfen lassen und hierfür persönlich einen Antrag stellen. Das gilt sowohl für den Bedarf des Regelsatzes als auch für den (geplanten) Wohnraum. (Ist die angemietete Wohnfläche nicht doch zu teuer für 1, 2 oder 3 Personen?)

Regelsätze im Jahr 2017 pro Monat in EUR für in einem Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) lebenden Single, (Ehe-)Pärchen und gegebenenfalls deren (volljährige) Kinder. Volljährige Kids können erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres ausziehen und "gründen" dann ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.

  Regelsätze 2019 monatlich
(bundesweit gültig)
Regelsätze 2020 monatlich
(bundesweit gültig)
Alleinstehende: 424 € 432 €
(Ehe-)Pärchen je Person 382 € 389 €
volljähriges Kind bis 25 Jahre: 339 € 345 €
Kinder 14 - 17 Jahre: 322 € 328 €
Kinder 6 - 13 Jahre: 302 € 308 €
Kinder 0 - 5 Jahre: 245 € 250 €

 

Unabhängig vom Regelsatz können einmalige Leistungen beantragt werden.
1) Erstausstattung der Wohnung inklusive der Haushaltgeräte.
2) Erstausstattung der Klamotten (Bekleidung) inklusive jener bei Schwangerschaft & Geburt.

 

Einem Single stehen 45 m², dem Pärchen (2 Personen) 60 m², 3-Personen 75 m² zu. Für jede weitere Person (Kind/Jugendlicher) erhöht sich die Wohnfläche um 10 m². Der Einfachheit halber sind die Werte meinerseits in EUR gerundet.

Im Jahr 2018 können folgende Mietobergrenzen (einschließlich Nebenkosten) aus-genutzt werden. (alle EUR Werte sind meinerseits gerundet!)
Kosten der Unterkunft KdU 2018 Leipzig Stadt (PDF Format)

Leipzig an der Pleiße:
Personen m² (Fläche) Kaltmiete
(Grundmiete) in €
Betriebs-
kosten in €
Heizkosten
Warmwasser in €
1 45 215 64 56
2 60 287 85 74
3 75 367 106 93
4 85 413 121 105
5 95 469 135 118
+ 10 49 14 12

 

Markkleeberg (Landkreis Leipzig)
Personen Wohnfläche in m² Warmmiete inkl Nebenkosten in € je m² in €
1 45 293 6,52
2 60 357 5,95
3 75 441 5,88
4 85 511 6,02
5 95 581 6,12
6 105 690 6,58

 

 

Überprüfung der Regelsätze durch das Bundesverfassungsgericht
(AKTUELL Januar 2010)

Ob die Regelleistungen für Hartz 4 Empfänger ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, damit hat sich das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstmalig am 20. Oktober 2009 befasst. Eine schwierige Frage, denn Ende 2007 wurden bereits die zweifelhaften Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen für illegal erklärt.

Ich bin nun gespannt, ob die aus der Hartz 4 Reform resultierenden Regelleistungen in den Augen der höchsten deutschen Richter das staatlich gewährleistete Existenzminimum garantieren. Das von der FDP favorisierte Konzept für ein Bürgergeld zur Existenzsicherung von knapp 670 Euro inklusive Bekleidung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Miete und Heizung dürfte nach den Worten der Richter bereits vom Tisch sein. Es verstößt gegen das Sozialstaatsgebot und gegen die Kriterien der Menschenwürde. Die Richter erteilten zudem ein Abdriften von Alg 2 Empfängern in den Niedriglohnsektor eine deutliche Absage.

Weil die Möglichkeit besteht, dass die angesprochenen Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht rückwirkend für zu niedrig eingestuft werden, sollte nun jeder Empfänger bei seiner Behörde (ARGE, Jobcenter usw.) gegen seine bisherigen Regelleistungen schriftlich Beschwerde einlegen. Fachmännisch ausgedrückt ist das der so genannte "Überprüfungsantrag".

Unter Tacheles gibts Aktuelle Infos

 

Hartz 4 - Änderungen - Alg 2 - August 2006


 

Ja, es gibt eine Menge neue Änderungen, die an Hartz 4 und somit dem Arbeitslosengeld II (Alg 2) vorgenommen werden sollen. Da meine andere Seite zu diesem Thema aus ihrem Rahmen platzt, nun eine neue Seite mit dem was geplant wird, um dem Staat weitere Kosten mit Hartz 4 zu ersparen und die Betroffenen "auzuquetschen". Alle Infos wurden von mir im Internet zusammengetragen. Das neue Gesetz könnten schon ab 01. August 2006 in Kraft treten, wenn Bundestag (Juni 06) und Bundesrat (Juli 06) zustimmen. Diese Seite stellt kein Recht auf Vollständigkeit dar!!

Ziel der Nachbesserungen sind unter anderem die stärkere Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs, Verbesserungen in der Verwaltungspraxis und natürlich das Erreichen des höchsten Leistungsrechts. Zu Deutsch: Es soll alles besser werden oder so ähnlich...

Nach der Reform jener Hinzuverdienstregelung am 1.10.2005 und den Leistungseinschränkungen für unter 25-jährige sowie der Angleichung der Ossis an das Arbeitslosengeldes II im Westen am 1.4. bzw. 1.7.2006 ist erneut eine weitere Nachbesserung in Planung und kurz vorm Inkraftteten.

 

Das wichtigste was auf uns zukommen wird im Überblick:

 

1. Verschärfte Sanktionen bei wiederholter Arbeitsverweigerung

Bei unberechtigter Verweigerung einer Eingliederungsmaßnahme sollen die Sanktionen verschärft werden. Beim ersten pflichtwidrigen Verhalten bleibt es bei der Leistungskürzung um 30 % (Dreißig Prozent). Wer künftig binnen eines Jahres Anlass für eine weitere Sanktion gibt, muss mit einer Kürzung von 60 % (Sechzig Prozent) rechnen. Dann hat der Leistungsträger (ARGEn, Arbeitsagenturen...) jedoch die Möglichkeit ergänzende Sachleistungen zu erbringen. Dazu gehören unter anderem Gutscheine für Lebensmittel.

2. Bei Antragstellung erhält man Sofortangebote

Bisher galt diese Regelung nur für unter 25-jährige Personen. Nun für alle gilt: Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Alg 2) stellt und innerhalb der letzten zwei Jahre keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit bezogen hat, soll künftig ein "Sofortangebot" erhalten. Damit möchte der Gesetzgeber die Arbeitsbereitschaft des Bedürftigen überprüfen.

3. Änderungen bei eheähnlicher Gemeinschaft

Im Normalfall ist es schwer zu überprüfen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Denn bei dieser wird gegenseitig das Einkommen und Vermögen angerechnet. Künftig soll es so sein, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt, wenn die beiden (Partner) länger als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über das Vermögen und Einkommen des anderen Partners zu verfügen. Die (dummen) Betroffenen können die Rechtsvermutung widerlegen. Jedoch müssen sie dies in geeigneter Form nachweisen. Die Grundsätze sollen künftig auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gelten. Naja, soll man in einem Rechtsstaat nun seine Unschuld selber nachweisen müssen oder??

4. Einkommensanrechnung wird geändert

5. Schonvermögen zur Altersvorsorge

Bisher lag der Freibetrag für Schonvermögen zur Altersvorsorge bei 200 EURO pro Lebensjahr. Dieser wird auf 250 EUR pro Lebensjahr jeweils des Arbeitslosen und seines Partners erhöht! Maximal gilt ein Betrag von jeweils 16.250 EUR. Bisher blieben jeweils 13.000 EUR anrechnungsfrei. Voraussetzung wie schon zuvor: Das Vermögen muss bis zum Rentenbeginn angelegt sein!

Im Gegenzug wird jedoch der sogenannte Grundfreibetrag von bisher 200 EUR pro Lebensjahr und mindestens 4.100 EUR auf 150 EUR pro Lebensjahr und mindestens 3.100 EUR gesenkt. Es kommt meiner Meinung nach durch diese Regelung oftmals nur zu einer Verschiebung des Vermögens...

6. Datenabgleich und Außenprüfungen

Alle Leistungsträger (ARGEn, Arbeitsagenturen, optierende Gemeinden) müssen künftig einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten. Vor Ort sollen diese ADMs (Außendienstmitarbeiter) prüfen, ob beispielsweise Einkommen und Vermögen vorhanden ist, das bei der Antragstellung "vergessen wurde". Eine ebenso geeignete Maßnahme bei der Missbrauchsbekämpfung ist der automatisierte Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern. Hierbei wird geprüft, ob einem Hilfebedürftigen Zinserträge aus dem EU-Ausland zufließen und/oder ob Vermögen im Ausland vorhanden ist.

Stehen bald weitere Änderungen an? Nichts ist unmöglich...Toyota, eh Quatsch, Vater Staat, wollte ich sagen...da nämlich die Kosten des Arbeitslosengeldes II beispielsweise durch falsche Statistiken und viel zu unrealistischer Ziele der Politiker explodieren ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Änderungen beschlossen werden....auf dem Rücken der Kleinen versteht sich!

Das ist neu ab Januar 2011

Ab 01. Januar 2011 gelten höhere Regelsätze für BezieherInnen des so genannten Arbeitslosengeld 2. Singles bekommen statt 359 dann 364 Euro. Zum 01. Januar 2012 werden die Sätze erneut um jeweils 3 Euro erhöht. Dementsprechend erhöhen sich die Regelsätze der Ehegatten- und Lebenspartner sowie die der im Haushalt lebenden Kinder.
Zudem wurde das Bildungspaket auf den Weg gebracht. Es sieht vor Jugendliche und Kinder einkommensschwacher Familien (Alg 2 und Wohngeld-Empfänger) unter die Arme du greifen. Automatisch kommt nix ins Haus geflogen. Logischerweise müssen also bei der zuständigen Stelle Anträge gestellt werden, um zu gewährleisten, dass das Geld in die richtigen Hände kommt. Die Familien werden dann unter anderem beim Besuch von Sportvereinen und am unverzichtbaren täglichen Mittagessen in Schule, Kita und Hort finanziell unterstützt. Des Weiteren können sie an Schulausflügen sowie Tagesausflügen teilnehmen. Nicht zu vergessen ist das Schulbasispaket mit Ranzen, Zirkel und Taschenrechner. (Kopfrechnen ist trotzdem wichtig! Allein hierfür sind pro Schüler insgesamt 100 Euro vorgesehen (70 + 30 Euro).

Zuständig für die Umsetzung des Bildungspakets 2011 sind eigentlich die Kommunen. Doch bis dies endgültig geklärt ist, können/sollten Anträge beim JobCenter gestellt werden. Übrigens, mit dem Paket können Kommunen 3000 Schulsozialarbeiter einstellen.

Mein Kommentar zu Hartz 4...hier entlang.



 

 

 

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