Das sich aus drei zusammensetzende Gremium wurde von Wirtschaftsminister Clement zur Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg II) am 01.01.2005 für den Zeittraum bis 30.06.2006 eingesetzt. Die Personen, die dieses Amt unabhängig und ehrenamtlich begleiteten waren: Dr. Christine Bergmann (Bundesfamilienministerin a. D.), Prof. Dr. Kurt Biedenkopf (Ministerpräsident a. D. vom Freistaat Sachsen) und Dr. h. c. Hermann Rappe (Vorsitzender a. D. der IG-Bergbau, Chemie und Energie). Am 23.06.2006 übergaben sie ihren Schlussbericht dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering und zogen somit Bilanz ihrer 18-monatigen Tätigkeit.
Anschrift lautete:
Ombudsrat
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Postfach 040140
10061 Berlin
Seit Januar 2005 ist es also da. Hartz IV trat in Kraft und die bisherige Arbeitslosenhilfe gehört der Vergangenheit an. Hartz IV soll(te) das Problem der (Massen-) Arbeitslosigkeit lösen und nahezu 700 000 Arbeit Suchende in Lohn & Brot bringen. Bisher hat sich dieses Ziel nicht erfüllt. Da es sich bei dem so genannten Jobwunder meist nur um 1,- Euro-Jobs handelt und ich das nicht als Arbeit, sondern nur als Billiglohn-, Frondienst bzw. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sehe. Da sich außerdem niemand von so wenig Geld selbst ernähren kann, wird es nicht für zusätzliche Stellen verhelfen, sondern diese eher noch verdrängen. Beispielsweise in Altenheimen und sonstigen Caritativen Verbänden, wo Hilfsarbeiter durch 1,- Euro-Jobber bereits ersetzt werden. Jedoch mit einem Nebenjob bei VW oder Ruhrkohle AG für einige (Zehn-)Tausend Euro monatlich kann man "beruhigt" leben! Eingeschlossen sind dabei ebenso Bundestagspräsidenten, die für ihre Zukunft nach ihrer Amtszeit vorsorgen müssen! Getreu dem Motto: "Geschmierte Hände sind geschmeidiger und fühlen sich dadurch besser an...!" Die 1,- (ein) Euro Jobs werden offiziell auch Arbeitsgelegenheiten genannt, da sich dies besser anhört!
Zunächst mal ging es um massive Einsparungen bei den Alhi-Empfängern, so dass der Staat langfristig einige Milliardchen streicht und sie anderweitig einsetzen kann. Man spricht von durchschnittlich 200,- €! Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände gehen von bis zu 560 000 Betroffenen aus, die gar nix mehr erhalten werden! Daher fallen sie aus der monatlich veröffentlichten Statistik der Bundesagentur für Arbeit raus und zählen nicht mehr zu den Arbeit Suchenden! Familien rutschen tiefer, Kinder gleiten zu Zehntausenden in die Armut ab und die Schere zwischen Reich und Arm wird stets größer (siehe bürgerkriegsähnliche Zustände im November 2005 in Frankreich und im April 2006, wo die Regierung Frankreichs die Probezeiten für Berufsanfänger auf sage und schreibe 2 Jahre verlängern wollten!). Naja, wenn die Bürgerparteien also Regierungskoalition von CDU und SPD doch nicht mal eine Krankenversicherung zu Stande bringen (wollen), in der die Beiträge anhand "aller" Einnahmen berechnet und die Besserverdienenden deutlich mehr zur Kasse gebeten werden, so dass die Kranken entlastet werden.
Ob aus Hartz IV der sagenumwobene Wirtschaftsaufschwung kommen wird? Wolfgang Clement (kalt wie Hundeschnauze, da er, ob mit oder ohne Nebenjob, nun sein Schäfchen im Trockenen haben wird) meinte ja! Rosarote Brille? Wenn man durchschnittlich 200,- € wegkürzt und die Arbeitsstellen hinten und vorne nicht ausreichen, um ALLE (Arbeitswilligen 2-3 Millionen Menschen von insgesamt circa 7 Millionen) in Arbeit zu bringen, wo soll dabei die Kaufkraft herkommen? Die SPD führte vor ihrem "Sturz" die Möglichkeit ein, dass Betroffene hinzuzuverdienen können. Damit meinten die perfiden Regierungsfunktionäre der Ex-Arbeitnehmerpartei, 1 Euro-Jobs bzw. Arbeitsgelegenheiten! Als wenn jemand von circa achtzig Euro im Monat abzüglich der Fahrkosten u. Ä., die die Jobber selbst aufbringen müssen, leben könnte...
Selbst die möglichen 1,- € Jobs reichen nicht aus, um einige Leutchen für 6 Monate in Beschäftigung zu bringen. In Leipzig rechnet man beispielsweise mit circa 45.000 "Kandidaten" für die Hartz-IV-Jobs auf 1,- € Basis. Dagegen hofft man auf die Schaffung von "nur" 7.700 Stellen im gleichen Stadtgebiet!
Leider kam bei der Schaffung von möglichen 7700 "Jobs" etwas dazwischen. Das Arbeitsamt Leipzig wurde im April 2005 umgemodelt (umorganisiert) und somit alle zuständigen Bearbeiter/innen für 1 € Jobs umgesetzt. Die neuen Ansprechpartner für diesen Bereich mussten sich nun erstmal neu einarbeiten. Des Weiteren wurden unzählige Anträge, die über Dresden genehmigt werden, somit ungültig... Nix war´s mit den "schnellen" Jobs! Ganz zu schweigen davon, dass man solch einen Job nur in seinem Revier (wo das eigene Arbeitsamt/ARGE zuständig ist) ausüben kann/darf! Auf diese Weise werden die Chancen nicht besser, sondern eher nur noch schlechter...
Zudem darf man, wie bisher bekannt wurde, bei einem bis zu 400,- € Verdienst nur(!) 15 % (max. 60,- €) behalten! So manch einer verdient sich beispielsweise 165,- € dazu. Nach dem neuen Gesetz darf jener nur noch knapp 25,- € mit nach Hause nehmen. Zuzüglich wird ein kleiner Pauschalbetrag vom "Verdienst" dem Betroffenen gut geschrieben und somit nicht angerechnet. Den Rest kassiert der Staat!
Aktuell:
Bisher gab es so genannte Absetzbeträge. Unter ihnen verstand man bespielsweise Beiträge zu privaten Versicherungen,
Werbungskosten und die Beiträge zur Riester-Rente nach § 11 SGB II. Diese wurden seit 01.10.2005 durch einen
Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro ersetzt. Allerdings zunächst nur für diejenigen, die nach diesem Stichtag einen
(Fortzahlungs-)Antrag stellen. Alle anderen müssen 6 Monate warten bis ihr jetziger Bescheid ausläuft!
Rechnung:
400 € - 100 € = 300 € (das den pauschalen Grundfreibetrag übersteigende Einkommen)
von diesen 300 € darf man nochmal 20 % behalten.
alles in allem also 100 € + 60 € = 160 € (diese 160 darf man mit nach Hause nehmen.)
Bedeutet für den Betroffenen:
"Der Nebenverdienst erhöht sich um einige Euro!"
(vorher mit Riesterrente circa 118 € und nun 160 €)
Neu Änderungen ab 01. Juli 2006:
In Ostdeutschland wird das Alg 2 auf 345 Euro monatlich und somit um 14 Euro angehoben. Nicht viel aber endlich mal auf Westniveau also wie es in den alten Bundesländern seit Anfang gezahlt wird.
Folgende Schweinerei wurde ebenso vom Parlament verabschiedet:
Für Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren gibt es Leistungskürzungen. Genauer gesagt, erhalten sie künftig nur noch 80 Prozent statt bisher 100 Prozent des Regelsatzes von 345 Euro, wenn sie bei ihren Eltern leben! Diese Neuregelung soll auch am 1. Juli in Kraft treten.
Und nun der Hammer (verfassungsbedenklich?):
Jugendliche Arbeitslose (bis 25 Jahre!) sollen ab sofort nur noch MIT Genehmigung der Behörden (ARGEn, Arbeitsagenturen,
optierende Gemeinden) aus der elterlichen Wohnung ausziehen dürfen, wenn sie weiterhin staatliche Leistungen in voller
Höhe beziehen wollen! Eine eigene Bedarfsgemeinschaft (Auszug der Jugendlichen in eigene Wohnung) soll demnach nur noch
möglich sein, wenn schwerwiegende soziale Gründe vorliegen oder die Eingliederung in den Arbeitsmarkt den Auszug
erforderlich macht. Die entsprechende Prüfung soll die Arbeitsagentur (ARGEn, optierende Gemeinde) vornehmen und somit
ist man der Entscheidung (Willkür) des prüfenden Beamten ausgesetzt! Oder man muss wohl nun den Onkel Doktor
(Psychologe besser bekannt als Klappsdoktor) aufsuchen, der einem aus psychologischen Gründen bescheinigt, dass man
eine eigene Wohnung braucht. Für Jugendliche, die bis zum 17. Februar aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind,
gilt Vertrauensschutz.
Aus meiner Sicht ist diese neue Regelung mit dem erschwerten Auszug mit immerhin 25 Jahren und damit Volljährigkeit UND Mündigkeit schwer verfassungsbedenklich, da unter anderem die Menschenwürde sowie die Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Artikel 1 und Artikel 2 des deutschen Grundgesetzes sind hier besonders hervorzuheben! Hier nachzulesen.
Stimmt, die Sozialhilfeempfänger werden etwas "besser gestellt". Ich glaube, so um die 50,- € macht das monatlich aus, da ein so genannter Sparbetrag hinzugekommen ist. Jedoch darf man nicht vergessen, dass sie, im Gegensatz zu früher, nunmehr keine (Extra-) Zuschüsse für den Erwerb von Dingen des Haushalts und Kleidung erhalten werden!!
Früher erhielten sie bei Bedarf, der von den Sachbearbeitern "empfindlich" geprüft wurde, beispielsweise einen Kühlschrank, Winterklamotten, Schuhe, Gardinen usw. Nun nicht mehr, da sie mehr Moneten (den oben genannten Sparbetrag) erhalten, als zuvor. Wolfgang Clement (17 500,- € Monatsgehalt?) meinte dazu: "Sie können sich diese Gegenstände zusammensparen." Für mich klingt das wie ein Witz! Eine Verhöhnung der besonderen Art.
Alle Alhi-Empfänger mussten die ihnen zugeschickten Anträge "ausführlich" ausfüllen, um noch Geld zu erhalten. ...der Höchstsatz für Singles betrug im Osten bis 30. Juni 2006 (nur) 331,- €. Im Westen dagegen 345,- € monatlich. Warum dieser Unterschied zwischen Ost und West bestand, keine Ahnung. Vermutlich weil viele annahmen, dass man im Osten günstiger leben kann, als in den alten Bundesländern. Wer das meint, "darf" gerne übersiedeln in den für so manchen wilden Osten!
Die Anträge sollten schnellstmöglich persönlich(!) bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben werden. Ich kann zudem nur allen Betroffenen raten, im eigenen Interesse, sich (über die Hotline, falls man überhaupt durchkommt) einen Termin geben zu lassen und die Anträge persönlich(!) mit einem Berater der Agentur auszufüllen! Dieser Service ist kostenlos und sollte auf jeden Fall in Anspruch genommen werden! Diese Mitarbeiter mit Ihrer "Fachkompetenz" (Beamte aus Bayern gehörten selbstverständlich dazu!) verfügen über umfangreiches Wissen, das erforderlich ist, um mögliche Freibeträge auszuschöpfen. Selbst beim erneuten beantragen sollte man jene Hilfe unbedingt in Anspruch nehmen! Im Falle von "Problemen" (Rechtsstreitigkeiten) hat man das Recht auf einen "Gutschein" mit dem man einen Anwalt bezahlen kann. Diesen "Berechtigunsschein" erhält man beim zuständigen Arbeitsericht, Sozialgericht bzw. Amtsgericht.
Ob und was jeder ab 01.01.2005 bzw. danach als "Stütze" erhält richtet sich unter anderem: nach den Vermögensverhältnissen der Antragsteller (und dessen Lebens- &/oder Ehepartner). So zählen beispielsweise Sparbücher, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Gemälde (Vincent van Gogh u. Ä.), Villen in der Karibik und Grundstücke (Datschen) zum Vermögen. Freibeträge sind dabei zu beachten! In einer Wohngemeinschaft lebende Mitmenschen zählen übrigens nicht zur Bedarfsgemeinschaft und dessen Einkommen werden nicht gemeinsam "veranlagt", obwohl das manche Arbeitsämter gerne so hinstellen...
Auch erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger müssen sich nun (je nach Landkreis) bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit melden und somit nicht mehr bei ihrem zuständigen Sozialamt, um das Bedürftigkeitsgeld zu beantragen. Bundesweit soll es sich um bis zu einer Million (1 000 000) Menschen handeln!? Sie werden ab Januar (nur noch) von einer Agentur für Arbeit (oder ARGE) betreut. Diesen Ansatz finde ich, trotz der enormen Anzahl von Betroffenen, gut. Unter den Sozialhilfeempfängern sind so einige Ex-Selbstständige, die nach einer Pleite (die leider jedem passieren kann) bisher (nur) vom Sozialamt betreut worden und somit kaum einen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu eventuellen Weiterbildungen hatten. Das ändert sich nun, wenn die Agentur noch Geld für diesbezügliche Maßnahmen übrig haben sollte...
Die Mietzahlungen werden nun auch vom Arbeitsamt bzw. ARGE übernommen, wenn die Wohnungsgröße angemessen ist. Also müssen alle "Genehmigten Antragsteller" zukünftig bei einem eventuellen Umzug erst ihre Ämter fragen, um ihre Mietkosten erstatten zu lassen. Für Ledige sind´s ca. 50 m², bei einem Pärchen ca. 60 m², für jede weitere Person kommen jeweils 15 m² dazu, die angemessen sind. Dabei werden so genannte Mietstufen berücksichtigt, die es einzuhalten gilt. Entscheidungen darüber trifft beispielweise der Kreistag bei Landkreisen.
Wussten Sie überhaupt, dass das Alg II alle 6 Monate neu beantragt werden muss? In den Anfängen (2005) lief der Bescheid bereits nach 3 Monaten aus. Für manche allerdings erst nach 9 Monaten, um die Antragsflut etwas zu entzerren.
Eine Alternative zu den oben genannten Jobs sind so genannte ABMs. Bekannt als ABM-Stelle, ABM Maßnahme, Vergabe ABM oder ausgesprochen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Diese sind genauso schwer zu bekommen, wie Stellenangebote im 1. Arbeitsmarkt. Nicht nur in Leipzig! Diese Maßnahmen sind in der Regel auf 6-12 Monate befristet. In Markkleeberg durchschnittlich 9 Monate. Man verdient dabei im Normalfall etwas mehr Geld und die Arbeitszeit beträgt circa 30 Stunden. Wie man zu solchen Anbietern (Arbeitgebern) kommt ist schwer zu sagen. Oftmals sind dies Vereine (e.V.), Verbände oder Institute, die solche Maßnahmen anbieten. Dazu zählen die Arbeiterwohlfahrt genauso wie Caritas, Rotes Kreuz und Ausländervereine. In Leipzig ist die ISIB (Brandenburger Straße 5) besser bekannt als Institut für Sprachen, Integration und Berufsbildung ganz groß dabei! Fast monatlich fangen neue ABMs an, die jeweils 22 Leutchen "in Arbeit und Brot" bringen. Seit 26.07.2006 läuft allerdings über dessen Vermögen beim Amtsgericht Leipzig ein Insolvenzverfahren. Die Einrichtung führt (noch?) ABM´s im Agra-Park Markkleeberg zur Beschilderung der dortigen Wege sowie Pflanzen & Bäume durch. Außerdem werden Projekte am Markkleeberger See umgesetzt. Des Weiteren werden "Streckenläufer" für die Stadt Leipzig "geschult", um sie danach auf die Touristen und Besucher der Stadt Leipzig "loszulassen". Der ehemalige Geschäftsführer Manfred Wosalla, der nun durch den Leipziger Rechtsanwalt Friedbert Striewe als vorläufigen Insolvenzverwalter "ersetzt" wurde, erhielt bestimmt Hunderte Bewerbungen im Jahr!
Hier finden Sie nützliche und ebenso hilfreiche Seiten im Netz, um sich über die neuen Gesetze kundig zu machen.
Hartz4 - Sozialhilfe 24 | Hartz4 - Sozialhilfe 24 |
Tacheles Sozialhilfe ... | Mietobergrenzen, angemessener Wohnraum, Kosten der Unterkunft |
Alleinerziehend ... | Alg II Online Rechner und Kosten der Unterkunft mit Mietstufen |
Hartz 4 Arbeitslosengeld 2 Regelsaetze Bescheide kostenlos pruefen
Im Großraum Leipzig werden Leute für das vermutlich ab 2008 entstehende DHL-Luftkreuz gesucht. Insgesamt sollen bei DHL selbst bis 2012 circa 3500 Arbeitsplätze und in der Region zusätzliche 7000 Stellen geschaffen werden. Dazu zählen unter anderem Fahrer, Lager- und Transportarbeiter, Wartungstechniker sowie Speditionskaufleute.
ASB LEipzig Pflege Rettungsdienst KiTa |
Caritas Leipzig Sozialpaedagoge |
Seit 1. Januar 2011 nennen sich die ARGEn in Markkleeberg und Leipzig übrigens "Jobcenter".
Neue Namen, nix dahinter? Ich verkneife mir jegliche Art der Kommentierung!
Es ist schwer Wohnungen zu finden. Egal, ob in Leipzig, Markranstädt oder sonstwo, die durch das Amt (ARGEn, Arbeitsagenturen usw.) übernommen werden und in denen man sich wohlfühlt. Ich suche selbst eine und kenne daher jenes Problem aus eigener Erfahrung. Nach den angemessenen Wohnraumgrößen sowie den übernehmenden Kosten der Unterkunft habe ich ein bisschen recherchiert. (Bsp. Leipzig - alle Angaben ohne Gewähr!)
Die angemessene Wohnraumgröße richtet sich (bundesweit) nach den Personen, die darin wohnen:
Kosten der Unterkunft (Stand 07. Juni 2011), die vom JobCenter Leipzig übernommen werden:
Die angemessene Wohnraumgröße für eine ledige Person beträgt in Markkleeberg 44-50 m². Die KdU (Kosten der Unterkunft, die übernommen werden) betragen 265,50 EURO Warmmiete pro Monat. Die Angaben beruhen auf der Auskunft von Frau Kunzemann und Frau Winkler (Mitarbeiterinnen in der ARGE Markkleeberg - Hauptstraße) am 10.05.2006.
Ergänzung: Nach meinem Anruf am 18.05.2006 bei der Hotline für Leistungsangelegenheiten 0180 100 290 250 295 gilten diese Werte ebenso auch für die anderen Geschäftsstellen der ARGE Leipziger Leipzig. Somit fallen Markranstädt, Groitzsch usw. darunter.
Hierzu erhielt ich am 02.10.2006 per mail folgende Informationen:
"Die Erstausstattung wird gewährt für den ersten eigenen Wohnraum
und zwar in Höhe von den beantragten Möbeln,
höchstens jedoch 1.257 Euro."
Angemessener Wohnraum in Leipzig und im Leipziger Land ist schwer zu finden. An dieser Stelle werden Informationen und Vorschläge zu möglichen Anbietern aufgeführt... Möchten Sie als Anbieter von "angemessenem" Wohnraum hier aufgeführt werden, dann bitte ich um eine kurze Nachricht.
Die eigene Wohnung für wenig Geld neu einrichten oder lawede Utensilien durch neues ersetzen, weil das alte defekt ist.
Nicht nur junge Leute, die mit geringen finanziellen Mitteln ihren ersten Hausstand gründen wollen, sondern auch
Alleinerziehende, Rentner (in Altersarmut) und Migranten ohne leistungsrechtlichen Anspruch nutzen jene "Einrichtungen".
Bekannt sind sie unter der Bezeichnung
Sozialkaufhaus oder auch als Trödel- & Gebraucht-Warencenter. Oftmals werden jene Häuser von der Arbeiterwohlfahrt
(AWO) und den Kommunen betrieben. Aber es gibt auch mittlerweile viele private Unternehmen, die sich darauf
spezialisiert haben, denn mit der "Not" anderer kann der Anbieter auch zum Dienstleister werden und somit Geld
verdienen.
Auf großen Flächen findet der Besucher eine riesige Auswahl an Einrichtungsgegenständen, die kaum Wünsche offen
lässt. Nur gepflegte Gegenstände finden den Weg auf die Verkaufsflächen seriöser Anbieter. So gehören zum Beispiel:
Schränke, Polstermöbel (Sessel, Sofas, Cochgarnituren), Teller, Gläser, Eierbecher, Besteck, Kaffeekannen,
Kaffeeservice, Pfannen, Telefone, Mixer, Töpfe, Einzelteile und ganze Einbauküchen, Tische, Stühle, Fernseher, Lampen
und Stereoanlagen zum Sortiment. Geschirrspüler, Kühlschränke, Waschmaschinen und Elektroherde sind vielmals schon ab 50,- Euro
zu bekommen. Alle Geräte sind voll funktionsfähig und überprüft, so dass sie sofort mitgenommen werden können und
einsetzbar sind. Des Weiteren findet der Interessierte Einzelbetten sowie komplette Schlafzimmer und fürs Badezimmer obendrein noch Spiegel,
Beistellschränke usw. Zu guter Letzt gibts für die Jüngsten der Familie günstige Spiele, Möbel fürs Kinderzimmer und
eine Menge anderer nützlicher Dinge. Der Transport und Aufbau der Möbel ist bei Komplett-Dienstleistern im Service
inbegriffen. Wer hat als Hartz 4 Empfänger schon einen Transporter, womit er seine Artikel mit nach Hause nehmen kann?
Öffnungszeiten: | |
Montag: | 12-17 Uhr |
Di-Frei: | 10-17 Uhr |
Öffnungszeiten: | |
Mo-Frei: | 9-17 Uhr |
Auch Alg II Empfänger sind krankenversichert. Dafür wird von der Arbeitsagentur oder ARGE, wo der Betroffene gemeldet
ist, ein Beitrag an dessen Krankenversicherung überwiesen. Natürlich nur dann, wenn er noch Leistungen vom Amt erhält.
Wenn der Partner zum Beispiel zuviel verdient oder er ein zu großes Vermögen besitzt, führt dies unweigerlich zur
Einstellung der Zahlungen vom Amt. Der Anspruch auf Hartz IV Leistungen erlischt und das hat zur Folge, dass er nun
aus dem Versicherungsschutz rutscht. Nun muss/sollte er sich selbst (privat) absichern. Oder in Form der Familienmitversicherung
über seinen EHEpartner, falls dieser nicht Beamter ist, wo die Familienmitversicherung NICHT möglich ist! ).
Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde eine "Selbstbeteiligung" eines jeden Bürgers eingeführt, die sich am
Jahres-Bruttoeinkommen orientiert und davon 2 % (zwei Prozent) beträgt. Die Höchstgrenze ist somit bei jedem unterschiedlich
und kann nicht verallgemeinert werden. Für Arbeitslosengeld II Empfänger (Single) beträgt diese Grenze 2007 und 2008 circa
83,00 Euro pro Jahr. Jene Summe muss der Alg II - Empfänger selbst aus seinem Regelsatz finanzieren. Dazu zählen unter
anderem die quartalsmäßigen 10,00 Euro Praxisgebühr, Kosten für Rezepte, Krankenhausaufenthalte, Physotherapien, Rehas
und Kuren. Erst was darüber liegt, wird von der Krankenkasse auf Antrag zurückerstattet.
Eine Ausnahme besteht bei chronisch Kranken. Sie müssen "nur" 1 % (ein Prozent) von ihrem Jahresbruttoeinkommen
aufbringen. Die niedrigere Belastungsgrenze gilt für den gesamten Familienhaushalt, wenn mindestens eine Person des
Haushalts chronisch krank ist. Wer gilt als chronisch krank? Derjenige, der auf Grund derselben Erkrankung mindestens
einmal pro Quartal ärztliche Behandlung benötigt oder erwerbsgemindert oder zu 60% behindert ist. Dazu zählen ebenso
Patienten, die eine oder mehrere der folgenden fortlaufenden medizinischen Versorgungen benötigen: Behandlungspflege,
Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, Arzneimitteltherapie, psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung.
Bei Alg II Empfängern (Singlehaushalt) halbiert sich also der oben genannte Betrag.
Zu den geplanten Änderungen ab August 2006... hier entlang.
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